Rechnungsstellung
Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die für alle Tierärzte bindend ist. Die Leistungen können vom 1-fachen bis zum 3-fachen Satz abgerechnet werden was vom jeweiligen Umfang abhängig ist (beispielsweise kann eine "Wundbehandlung" die Behandlung einer kleinen Schnittwunde oder aber auch eine riesige Bissverletzung sein, was dementsprechend berechnet wird)
Bei Interesse können Sie die Gebührenordnung jederzeit bei uns in der Praxis einsehen. Hier erhalten Sie noch weitere Information zur Rechnungsstellung von der Tierärztekammer- Nordrhein.